3G in der Halle

GerhardStandardLeave a Comment

Seit dem 17.2.22 gilt bei uns in der Halle wieder 3G. Das heißt, die Sportausübung ist für alle Personen zulässig, die geimpft, genesen oder getestet sind.

Zulässige Tests sind:

PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde.

PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.

Ein unter Aufsicht vor Ort vorgenommener Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.

Getesteten gleichgestellt: Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen und noch nicht eingeschulte Kinder.

Für Zuschauer gilt die 2G Regelung. Geimpft oder genesen.

Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie noch nicht eingeschulte Kinder haben auch bei 2G Zutritt unabhängig von Ihrem Impfstatus. Sie müssen auch nicht gesondert getestet werden.

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